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25. Februar – Rundfunkgebühren und die heilige Walburga

Momentaufnahmen, kurze Episoden in den Medien, flüchtige Eindrücke – und alles rauscht einfach vorbei? „Auch das noch“ zeigt die Skripte (leicht überarbeiteter) Rundfunkbeiträge aus dem öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk. Manche wurden sogar speziell für Heaven On Air geschrieben. Frei nach dem Motto: einfach mal einen Moment innehalten.

25. Februar – Rundfunkgebühren und die heilige Walburga

Mit Rundfunkgebühren ist das so eine Sache: Jeder muss sie zahlen. Aber nicht jeder will das. Und immer wieder entbrennt anhand dieser „Zwangsabgabe“ eine heiße Diskussion über die Berechtigung nicht nur der Gebühren, sondern der Sendeanstalten überhaupt. „Ich will nur das bezahlen, was ich auch sehen“, lautet dann oft das Argument. Und: Was die Öffentlich-Rechtlichen alles so zeigen, geht weit über die Grundversorgung hinaus. Wenn man genauer hinschaut, müsste das Argument aber eigentlich lauten: ICH will nicht. Und wenn ICH nicht will, dann hat das auch keine Existenzberechtigung. ICH komme mit den Sozialen Medien aus – also will ICH nicht für Tagesschau etc. bezahlen. ICH will keinen Sport, kein Quiz, keine Comedy, kein Quiz, erst recht keine Krimis. ICH, ICH, ICH. ICH brauche auch keine Rundfunk Symphonieorchester. ICH höre keine Orchestermusik. Was ein bisschen an „ICH brauche keine Sonnen- oder Windenergie“ erinnert. Denn schließlich beziehe ICH meinen Strom aus der Steckdose. Und überhaupt: dass Kultur subventioniert wird und ICH dafür bezahlen soll…

Über all das lässt sich trefflich streiten. Und jede Seite hat sicherlich Argumente, die richtig und sinnvoll sind. Ganz klar gibt es bei den Öffentlich-Rechtlichen die Möglichkeit zu kürzen. Ob ein Sparen-bis-zum-geht-nicht-mehr aber die Qualität des Programms verbessert, ist fraglich. Und ob es uns in einer von Kommerz und wirtschaftlichen Interessen bestimmten Medienlandschaft die Auflösung oder Zusammenlegung, die heute in den Medien zum Thema gemacht wird, weiterhilft, sei dahingestellt. Wie schnell private Interessen sogar jemanden zum Präsidenten machen, hat man in den USA ja gesehen. Fox News lässt grüßen.

Trotzdem sei ein Fall beschrieben, bei dem es die Öffentlich-Rechtlichen objektiv eindeutig zu weit getrieben haben.

Genauer der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, wie der Nachfolger der guten alten GEZ seit 2013 heißt. Der Name ist letztlich egal, das Verfahren im Prinzip dasselbe: Wer öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfangen kann, muss zahlen. Wobei es auf das Können ankommt. Ob jemand dieses Können dahingehend nutzt, dass er es auch tut, ist egal. Zahlen muss jeder, der kann. Auch eine Form von Solidargemeinschaft, übrigens. Deshalb gilt auch hier: Drücken verboten! Wer sich trotzdem drückt, bekommt per Post eine schriftliche Zahlungsaufforderung.
Genau das passierte auf ganz besondere Weise vor geraumer Zeit im Münsterland. Die damalige GEZ drohte auch gleich einer säumigen Nichtzahlerin mit einer saftigen Geldbuße von 1000 Euro, wenn sie nicht endlich ihre Rundfunk- und Fernsehgeräte anmelde und dafür regelmäßig zahle. Adressat des unheilvollen Briefes war laut Adressfeld des Briefes eine „Frau Walburga Sankt“. Straße, Postleitzahl und Ort führten dann zu einer katholischen Pfarrgemeinde im Münsterland. Und die war der heiligen Walburga geweiht. Oder anders formuliert: Walburga war die Schutzpatronin jener Pfarrgemeinde. Pfarrei Sankt Walburga.

Der Pfarrer der Pfarrgemeinde wusste natürlich, was Sie und ich erst nachschlagen müssen: Dass es sich um eine Frau, wohl eine Königstochter, handelte, die um 780 aus dem Bereich des heutigen Großbritannien nach Germanien gekommen ist; dass sie möglicherweise eine Nichte des heiligen Bonifatius war, also der Person, der in unserem Land das Christentum zu neuer Blüte führte; und der fromme Frauen aus seiner angelsächsischen Verwandtschaft bei uns mit der Leitung von Klöstern beauftragte. So auch Walburga, die zur Äbtissin eines Klosters in Heidenheim wurde. Und weil sie schon gegen Ende des 9. Jahrhunderts zur Heiligen, also aufgrund ihrer Lebensführung zu einem Vorbild, erklärt wurde, konnte auch die Pfarrgemeinde im Münsterland die heiligen Walburga als Patronin erwählen.

Solche Hintergründe wären natürlich für die Vermeidung eines Bußgeldes viel zu ausführlich gewesen. Und weil Walburga so viel bedeutet wie „wehrhafte Burg“, setzte sich der schlagfertige Pfarrer im Namen der Heiligen zur Wehr. Und zwar unmissverständlich: zu Zeiten der heiligen Walburga, immerhin das achte Jahrhundert, habe es ganz sicher weder Radio noch Fernsehen oder Satellitenschüsseln gegeben. Die Kamera, die ihren Standplatz an einem alten Taufbrunnen überwache, sei bestimmt nicht gebührenpflichtig – auch nicht in Zeiten knapper Kassen. Trotzdem zeigte er sich kompromissbereit: Bevor nämlich die Statue der heiligen Walburga ins Gefängnis müsse, könnten Gläubige vielleicht in einem besonderen Opferstock die notwendigen Gelder aufbringen.
Der einfallsreiche Brief des Pfarrers endete übrigens mit einer Einladung in die Kirche der kleinen Gemeinde. Hier sei ein Ort, an dem man sich gern und sicher in Ruhe über die angeblich fälligen Gebühren unterhalten könne.

Irgendwie clever vom Pfarrer. Vorsichtshalber ließ er aus, dass die Heilige Walburga auch bei Krankheiten, Seuchen und vor allem Tollwut als Schutzheilige angerufen wird – das hätte dann möglicherweise wenig zielführend Assoziationen ausgelöst. Wie auch immer: Der Inhalt des Briefes wurde wohl verstanden.
Was zeigt: Es lässt sich für alles eine Lösung finden. Vor allem, wenn man überhaupt bereit einem Argument zuzuhören. Und sich dabei bemüht, den richtigen Ton zu finden.
Der ein- oder andere kann sich von „Frau Walburga Sankt“ und ihrem findigen Ehrenretter eine Scheibe abschneiden. Aber die Frau ist ja nicht umsonst Heilige – also in Vorbild für ein Verhalten, das Probleme löst, statt sie nur zu befeuern.

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